Allgemeine Geschäftsbedingungen


Präambel

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden “AGB”) sollen die Grundlage für eine effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anna-Sophia Knapp (im Folgenden “Verwender”) und dem Erwerber eines ihrer Dienstleistungen oder Produkte werden (im Folgenden “Teilnehmer”) Der Verwender erklärt dem Teilnehmer auf Nachfrage alle anzuwendenden Methoden sowie deren jeweilige Intention. Grundlage für eine gute Zusammenarbeit  ist gegenseitiges Vertrauen und Selbstverantwortung.

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden “AGB”) sollen die Grundlage für eine effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anna-Sophia Knapp und dem Teilnehmer bilden.

  2. Diese AGB gelten für alle Verträge, die von Anna-Sophia Knapp mit Verbrauchern oder Unternehmern geschlossen werden. Sie gelten sowohl für die von dem Verwender angebotenen Dienstleistungen, als auch für physische und digitale Produkte. 

  3. Entgegenstehende, von folgenden AGB abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn der Verwender dieser AGB schriftlich zustimmt.  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.  Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. 

  4. Der Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sollte der Teilnehmer nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, so steht der Vertragsschluss unter Vorbehalt der Einwilligung der Erziehungsberechtigten.  

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Teilnehmer kann  aus dem Sortiment des Anbieters sowohl Produkte, als auch Dienstleistungen erwerben. Der Vertragsschluss kann sowohl über die Kontaktaufnahme per E-Mail als auch über die Eingabemaske auf der Website von Anna-Sophia Knapp erfolgen.

  2. Anna Sophia Knapp schickt dem Teilnehmer daraufhin eine Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher ihre Bestellung nochmals aufgeführt wird und welche Sie über die Funktion „Drucken“ ausdrucken können. Der Vertrag kommt daraufhin durch die Annahmeerklärung durch Anna-Sophia Knapp zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Teilnehmer von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

  3. Der Vertrag kann auch über andere Kommunikationsmittel geschlossen werden.


§ 3 Gegenstand des Vertrages

  1. Gegenstand des Vertrages ist ein begleiteter, oder in videoform voraufgenommener Breathwork-Kurs. Breathwork ist ein Begriff für verschiedene Atemübungen, bei denen die Atmung bewusst kontrolliert wird, um verschiedene, subjektiv wahrgenommene Effekte zu erzielen.  

  2. Weiterhin werden auch Einzelcoachings oder Retreats angeboten. Weitere Vertragsgegenstände können durch Angebote oder Leistungsbeschreibungen Teil dieses Vertrages werden, soweit diese in Text- oder Schriftform von dem Verwender zugesprochen worden sind. 

  3. Yoga

  4. Vertragsgegenstand ist niemals ein Werk. Ein Erfolg wird nicht geschuldet. Anna-Sophia Knapp kann einen Erfolg allein deshalb nicht garantieren, weil dieser nur durch den Teilnehmer selbst herbeigeführt werden kann. Der Verwender ist lediglich in der Lage, Methoden oder Erkenntnisse zu vermitteln, die dem Teilnehmer für die eigene Anwendung eine erfahrungsgemäß stets subjektiv empfundene Wirkung eröffnen.

  5. Ist die Auftragsbeschreibung nicht ausreichend oder bestehen berechtigte Zweifel, so schuldet der Verwender solche Leistungen, die in der Branche als üblich gelten.

§ 4 Leistungsort

  1. Einen bestimmten Leistungsort gibt es nicht. 

§ 5 Mitwirkungspflichten

  1. Die Vertragsparteien arbeiten in vertrauensvoller Zusammenarbeit. Sie informieren sich jeweils bei der Abweichung von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise.

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Verwender bei der Erfüllung ihrer Dienstleistung insoweit zu unterstützen, dass er seiner Leistungspflicht nachkommen kann. 

§ 6 Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach den in den Mails oder der Website vermittelten Angeboten des Verwenders. 

  2. Der vereinbarte Betrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig.

§ 7 Vertragslaufzeit

  1. Die Vertragslaufzeit bemisst sich jeweils nach den Angeboten und Leistungsbeschreibungen des Verwenders. 

  2. Bei Vertragslaufzeiten von über einem Jahr besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum jeweiligen Monatsende innerhalb einer Drei-Monats-Frist ordentlich zu kündigen.

§ 8 Wegfall der Möglichkeit zur Leistungserbringung, Stornopauschale 

  1. Dieser Absatz findet Anwendung, wenn der vereinbarte Leistungsgegenstand die Erbringung eines Dienstes zu einem vereinbarten Zeitpunkt beinhaltet. 

  2. Sollte der Teilnehmer ein Retreat buchen, so gelten folgende Stornierungsbedingungen:

    1. Stornierung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss:

      1. Der Teilnehmer kann das Retreat innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf stornieren, sofern der Beginn des Retreats mindestens sechs Monate in der Zukunft liegt.

      2. In diesem Fall wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages einbehalten; der verbleibende Betrag wird erstattet.

    2. Stornierung bis zu drei Monate vor Retreatbeginn aus unvorhersehbaren und schwerwiegenden persönlichen Gründen:

      1. Der Teilnehmer kann das Retreat bis zu drei Monate vor Beginn aus unvorhersehbaren und schwerwiegenden persönlichen Gründen stornieren.

      2. unvorhersehbare und schwerwiegende persönliche Gründe können beispielsweise (aber nicht abschließend) sein: 

        1. Negative Abweichungen des Gesundheitszustands, die eine Teilnahme an dem Retreat unmöglich machen. In diesem Fall hat der Teilnehmer ein ärztliches Attest vorzulegen. 

        2. Termine, die bei Vertragsschluss unvorhersehbar waren und den Teilnehmer nachweisbar unangemessen benachteiligen würde, soweit eine weitere Vertragsbindung bestehen sollte.

      3. In diesem Fall wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 % des Gesamtbetrages einbehalten; der verbleibende Betrag wird erstattet.

    3. Stornierung bei Stellung eines Ersatzteilnehmers:

      1. Findet der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer, sodass die Teilnehmerzahl des Retreats unverändert bleibt, können bis zu 90 % des Gesamtbetrages erstattet werden.

      2. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.

    4. Für Workshops ist kein vertragliches Sonderkündigungsrecht vorgesehen. 

    5. Einzelcoachings mit Anna-Sophia können innerhalb von 24 Stunden nach Kauf storniert werden. Eine Bearbeitungsgebühr von 5 Prozent wird einbehalten.

    6. Allgemeine Bestimmungen:

      1. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

      2. Die Berechnung der Fristen erfolgt ab dem Datum des Eingangs der Stornierung beim Veranstalter.

      3. Die genannten Aufwandsentschädigungen berücksichtigen bereits ersparte Aufwendungen und gewöhnliche und mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen.

      4. Kündigungs-, Anfechtungs-, Widerrufs-, Anpassungs- oder sonstige gesetzlich zulässige Gründe der Vertragsauflösung bleiben von dieser Klausel unberührt. 


§ 10 Disclaimer, Abgrenzung zur Psychotherapie

  1. Bei den von Anna-Sophia Knapp angebotenen Inhalten handelt es sich nicht um eine Psychotherapie. 

  2. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Angebot eine Psychotherapie nicht ersetzen kann oder soll.  Anna-Sophia Knapp gibt, anders als bei einer Psychotherapie, keine Diagnosen oder psychologische Behandlungsanleitungen.  

  3. Es wird anerkannt, dass keine Heilversprechen seitens des Verwenders gegeben werden dürfen oder können. Es handelt sich bei dem vom Verwender bereitgestellten Angebot lediglich um eine Möglichkeit, über die Arbeit mit dem Atem eigene Erfahrungen zu Sammeln, die zwar für das eigene Leben und die eigene Gesundheit einen Effekt haben können, diese aber letztlich nicht von Anna-Sophia Knapp geschuldet, verantwortet oder erwartet werden.

  4. Der Verwender hält sich im Rahmen der Einzelcoachings an die Ethikrichtlinie der “International Coaching Federation”. Laut dieser soll der Coach lediglich eine ermittelnde und supervisorische Stellung einnehmen und keine eigenen Antworten auf Fragen geben, sondern den Coachee nur bei Erkenntnissen und Problemlösungen begleiten. Zudem soll sich der Coach nach diesen Richtlinien nicht unentbehrlich machen (Endlos-Coaching).

  5. Sollten Sie sich nicht in der Lage sehen, eine überdurchschnittliche mentale Stabilität aufzuweisen, sehen Sie von der Inanspruchnahme meiner Dienstleistungen und Produkte ab. Wenn Sie akute Hilfe benötigen, können Sie sich beispielsweise an die Telefonseelsorge unter der Nummer 0800 111 0 111 melden, um dort professionelle Hilfe vermittelt zu bekommen. 

  6. Sollten Sie sich bereits in psychologischer Behandlung befinden, nehmen Sie bitte unter keinen Umständen an den Kursen teil, ohne zuvor eine psychologische Einschätzung durch den behandelnden Psychologen oder Psychotherapeuten einzuholen, in der Sie als geeignet für selbige erachtet wurden. 

  7. Sollten Vorerkrankungen, oder aus anderen Gründen gesundheitliche Bedenken bestehen, die eine Teilnahme an diesem Kurs riskanter als für den Durchschnittsbürger machen (Beispielsweise bei Lungenkrankheiten, Herz-Kreislauferkrankungen, Epilepsie, Parkinson, Schwangerschaft, Operationen, etc…  da im Rahmen der Atemübungen auch überdurchschnittlich schnelle Atmungen vorkommen können) sehen Sie bitte von der Teilnahme an diesem Kurs ab. Sollten Sie dennoch wünschen an den Angeboten von Anna Sophia Knapp teilzunehmen, so nehmen Sie bitte nur dann an den Kursen teil, wenn zuvor eine medizinische Einschätzung durch einen Arzt eingeholt wurde, in der Sie als geeignet für selbige erachtet wurden. 


§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, namentlich betrieblicher Interna, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben und solche des Geschäftsgeheimnisgesetzes sind zu beachten. 

  2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen (unabhängig ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die dem Coachee oder einem im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG) verbundenen Unternehmen, dessen Mitarbeitern, Führungskräften, Organmitgliedern, Beratern und Vertretern im Zusammenhang mit dem Vertragszweck übergeben wurde und als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach, insbesondere aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses als vertraulich anzusehen sind.  Als Vertraulich gilt insbesondere folgendes:  

    1. Know-how Erfindungen 

    2. Geschäftliche Beziehungen 

    3. Jegliche Unterlagen und Informationen des Vertragspartners, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind. 

    4. Jegliche Unterlagen und Informationen des Vertragspartners, die als vertraulich deklariert worden sind.  

    5. Zugangsdaten zu Software und Online-Plattformen und anderen elektronischen Diensten.  

Keine vertraulichen Informationen sind: 

  1. Informationen, die bereits öffentlich sind oder während der Vertragslaufzeit ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt wurden. 

  2. Informationen, die dem Empfänger bereits vor der Zurverfügungstellung durch den Coach bekannt waren. 

  3. Informationen, die dem Empfänger schriftlich als “nicht vertraulich” erklärt wurden.  

  4. Informationen, die von einem Dritten übermittelt wurden, der zu dem Zeitpunkt befugt war, die Information zu offenbaren. 

  5. Informationen, die ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen von dem Inhaber selbst gewonnen wurden. 

  6. Informationen, zu denen eine gesetzliche oder behördliche Pflicht besteht, sie zu offenbaren. 

  1. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter entsprechende Verpflichtungserklärungen unterschreiben zu lassen. 

  2. Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Datenschutz und Vertraulichkeit werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt, soweit dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrages nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind. Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Werden personenbezogene Daten Dritter weitergeleitet, die im Auftrag erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, so wird zu diesem Zwecke ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) i. S. d. Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder ein Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit i. S. d. Art. 26 DSGVO zwischen dem Coachee und dem Coach geschlossen. Darüber hinaus obliegt es dem Coachee, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Der Coach verweist in Bezug auf die Rechte des Betroffenen auf seine Datenschutzerklärung, welche unter der URL  www.annasophia.life/datenschutz zu finden ist. Dem Coachee ist bewusst, dass ein Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) gem. § 23 GeschGehG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Außerdem nimmt er zur Kenntnis, dass bei Verstößen gegen den Datenschutz gem. Art. 83 DSGVO, Bußgeldzahlungen bis zu 20.000.000 €  oder bis zu 4 % des Jahresumsatzes anfallen können.  

  3. Der Coach verpflichtet sich freiwillig zur absoluten Verschwiegenheit. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses garantiert er die Löschung bzw. Anonymisierung aller Informationen, die er während des Coachings gesammelt und gespeichert hat.

§ 13 Haftungsbegrenzung 

  1. Anna-Sophia Knapp haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.

  2. Anna-Sophia Knapp haftet nicht für fahrlässig verursachte vertragstypische Schäden, die keinen Schaden an Körper, Leben oder Gesundheit verursachen. Die Höhe der Haftung beläuft sich dabei maximal auf die insgesamt vereinbarte Vergütung.

  3. Es wird regelmäßig kein Garantieversprechen gegeben. 

  4. Anna-Sophia Knapp  haftet nicht für Schäden, die auf einer leichten oder moderat fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und keinen Schaden an Körper, Leben oder Gesundheit verursachen. Die Höhe der Haftung beläuft sich dabei maximal auf das für den gesamten Coachingprozess vereinbarte Honorar.

  5. Anna-Sophia Knapp übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten des Teilnehmers im Nachgang des Kurses.

  6. Die von der Soll-Beschaffenheit abweichende Ist-Beschaffenheit muss vom Unternehmer nachgewiesen werden, soweit es sich um einen Vertrag unter Unternehmern handelt. 

  7. Der Auftragnehmer haftet nicht für konkrete indirekte Schäden z.B. dem entgangenen Gewinn. Die Haftung indirekter Schäden wird nur insofern beschränkt, wie gesetzlich zulässig.

  8. Soweit der Auftragnehmer nicht für die Sicherung der Daten selbst verantwortlich ist und keine besondere Verpflichtung für die Sicherung der Daten oder für die Aufklärung hinsichtlich möglicher Risiken übernommen wurde, haftet der Auftragnehmer nur insoweit für Datenverluste, wie bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung aufgetreten wären. 

  9. Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass er aufgrund höherer Gewalt nicht leisten kann. Höhere Gewalt ist das Eintreten von Ereignissen oder Umständen, welche außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Auftragnehmers liegen, zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, deren Auswirkungen nicht in zumutbarer Weise hätten verhindert werden können und den Auftragnehmer daran hindern, eine oder mehrere vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Dies liegt insbesondere, aber nicht abschließend, vor bei: 

  1. Krieg, umfangreicher militärischer Mobilisierung,

  2. Naturkatastrophen, Pest, Epidemien,

  3. Bürgerkrieg, Aufstand, Terror, Piraterie,

  4. Stromausfällen,

  5. Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Fahrzeugen,

  6. Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos, Sanktionen,

  7. Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie,

  8. allgemeinen Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

  1. Erfüllt eine Vertragspartei eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Versäumnisses eines Dritten nicht, den sie mit der Erfüllung des gesamten Vertrags oder eines Teils des Vertrags beauftragt hat, so kann sich diese Vertragspartei auf höhere Gewalt im Sinne dieses Paragraphen nur insoweit berufen, als dass die Anforderungen für die Annahme des Vorliegens von höherer Gewalt, wie sie unter lit. h dieses Paragraphen definiert wird nicht nur für die Vertragspartei, sondern auch für den Dritten gelten.

  2. Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden, eine Partei betreffenden Ereignissen, vermutet, dass sie die Voraussetzungen für die Annahme von höherer Gewalt unter lit. h erfüllen. Die betroffene Partei muss in diesem Fall nur beweisen, dass folgende Voraussetzung tatsächlich erfüllt sind: 

    1. Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung;

    2. Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;

    3. Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;

    4. Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung;

    5. Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;

    6. Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie;

    7. allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

  3. Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses, auf das sich bei der Vertragserfüllung berufen wird, zu begrenzen.

  4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.


§ 14 Nutzungsrechte

  1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die nach dem Vertragszweck notwendigen Nutzungsrechte in Bezug auf die Dienstleistungen ein. 

  2. Personenbezogene Daten oder Bildaufnahmen von Personen werden vorbehaltlich der Anforderungen der DSGVO und des KUG, insbesondere einer erforderlichen Einwilligung und Informationserteilung, erstellt, verarbeitet und veräußert.  

  3. Das Recht zur Anmeldung von Schutzrechten behält sich der Auftragnehmer vor. 

  4. Der Verwender behält sich jegliche Lizenz-, Marken- und Nutzungsrechte, die nicht absolut notwendig für die Erfüllung der Vertragspflichten sind, vor. 

  5. Es ist ausdrücklich untersagt Videomaterial an Dritte zu veräußern, Dritten Zugang auf bestehende Profile und Zugänge zu bieten, zu veröffentlichen, Dritten zugänglich zu machen oder zu präsentieren, deren Inhalte kopieren für eigene Produkte oder Dienstleistungen oder für Dritte zugänglich bereitzuhalten. Es ist stets zu erwarten, dass der Teilnehmer durch technisch und organisatorische Maßnahmen dafür Gewähr bieten kann. 


§ 15 Einsatz von Drittleistungen 

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich für die vertraglich vereinbarten Leistungen auch Dritter (Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer etc..) zu bedienen. 

  2. Fällt durch die Drittleistung eine Gebühr an, so ist diese dem Auftraggeber zu berechnen. 

  3. Sollte der Dritte seine Leistungen unerwartet einstellen, so trifft den Auftragnehmer keine Verantwortlichkeit.

§ 16 Streitschlichtung, Mediation 

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten zunächst umgehend in gutem Glauben auf dem Verhandlungsweg beizulegen.

  2. Wurde die Meinungsverschiedenheit nicht durch Verhandlungen beigelegt, wird ein Schlichtungsverfahren oder eine Mediation mit dem Ziel angestrebt, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Schlichtung/Mediation unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.  

  3. Sollte es in einem Schlichtungsverfahren bzw. einer Mediation nicht zu einer Einigung kommen, so steht es beiden Parteien frei, das zuständige Gericht anzurufen. 

  4. In diesem Fall ist der Gerichtsstand der Sitz von Anna-Sophia Knapp. 


 § 17 Schlussbestimmungen 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Verwenders dieser AGB.

  3. Der Teilnehmer darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen Anna Sophia Knapp nur nach Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen.

  4. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht der Parteien an den nach diesem Vertrag zustehenden Ansprüchen aufgrund von Gegenansprüchen der jeweils anderen Partei ist nicht zulässig, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellten Forderungen von den Parteien sind schriftlich anerkannt worden.